Gepr. Aus- und Weiterbildungspädagoge (IHK)

Teilnahme in Präsenz oder im Live-Webinar - Berufsbegleitend

Was macht der Aus- und Weiterbildungspädagoge?

Der Aus- und Weiterbildungspädagoge plant und organisiert berufliche Bildungsprozesse und betriebliche Weiterbildungen, außerdem die betriebliche Berufsausbildung in
anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO).

Die erfolgreich abgeschlossene Prüfung zum Aus- und Weiterbildungspädagoge ist einem Bachelor Abschluss gleichgesetzt. 

Ihr Nutzen

Diese Fortbildung ist ideal für Ausbilder, die weiterkommen wollen!
Aus- und Weiterbildungspädagogen übernehmen häufig die Ausbildungsleitung in Unternehmen oder leiten die einzelnen Ausbilder an. Sie werden Experte/-in für alle Prozesse der Berufsausbildung und der Erwachsenenbildung. Sie gestalten und organisieren Lernprozesse und die damit verbundene Lernbegleitung.
Dabei stützen Sie sich auf umfangreiche Kenntnisse über lern- und entwicklungstheoretische Grundlagen und berufspädagogische Methoden. Sie erwerben ein breites Wissen über die
angemessene Auswahl von Lernmedien, Lernorten und Lernformen sowie den Einsatz geeigneter Lernkontrollen und Evaluationsmethoden.
Weiterbildungspädagogen unterstützen ihre Betriebe bei der Auswahl und Eignungsfeststellung neuer Auszubildender. Sie können Prüfungen gestalten und durchführen oder Fachkräfte und Kollegen berufspädagogisch begleiten. Sie konzipieren Bildungsprozesse nach gängigen Qualitätsstandards und üben das Bildungscontrolling aus.

Weitere Vorteile:

  • Hochschulzugangsberechtigung: (Fachwirte/Fachkaufleute mit Abschluss) wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.
  • Abschluss auf dem DQR-Niveau 6 (Bachelor Niveau)

Förderung

Wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie durch das Aufstiegs-BAföG (AFBG) gefördert werden.
Erkundigen Sie sich bitte bei der Handwerkskammer Hamburg (Tel. 040 35 905 -389) oder der zuständigen BAföG-Stelle Ihres Bundeslandes (www.aufstiegs-bafoeg.de)

  • Einkommensunabhängig
  • Lehrgangs- & Prüfungsgebühren
  • 50 % Zuschuss
  • Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
  • also insgesamt bis zu 75 % Förderung möglich

Beispielrechnung

Lehrgangskosten4.275,00 €
Prüfungsgebühren+825,00 €
 5.100,00 €
Zuschuss 50%– 2.550,00 €
Teilnehmerkosten2.550,00 €
Darlehenserlass bei Bestehen 50%– 1.275,00 €
Tatsächliche Teilnehmerkosten1.275,00 €
Zusätzliche Förderung nach bestandener Prüfung in Hamburg: Meisterprämie 
Tatsächliche Teilnehmerkosten1.275,00 €
Meisterprämie– 1.000,00 €
Eigene Investition275,00 €

Information und Beratung

Anna Carina Gehm, Ihre Ansprechpartnerin bei der Grone Wirtschaftsakademie.

Anna-Carina Gehm
a-c.gehm@grone.de

Telefonische Erstberatung
Telefon 040 23703-400

Kursbeginn: 31.01.2025 – 11.04.2026
Kursdauer: 15 Monate

Unterrichtszeiten:
Freitags 16:30 – 19:30 Uhr
Samstags 08:00 – 15:00 Uhr
inkl. 2 Vollzeitwochen (davon eine als Bildungsurlaub anerkannt)

Kosten

€ 4.250,00 oder bei Ratenzahlung € 4.275,00 (15 Raten a € 285,00)
zzgl. ca. € 150,00 für Lernmittel
zzgl. Prüfungsgebühr
(direkt an die Handelskammer zu zahlen)

Perfekt vorbereitet

Wir bieten als Einstieg in den Bereich des Rechnungswesens einen Basis-Kurs an:

Grundkompetenzen für Fachwirte: Rechnungswesen

Seminarinhalte

I. Lernprozesse und Lernbegleitung

  • Lern- und entwicklungstheoretische Grundlagen
  • Didaktisch-methodische und pädagogische Gestaltung von Lernbegleitung
  • Organisation der Lernbegleitung
  • Lernpsychologische, jugend- und erwachsenen-pädagogische Methoden
  • Erkennen und Behandeln von Lernproblemen
  • Erkennen und Behandeln von Entwicklungsproblemen
  • Kommunikation, Feedback und Konfliktgespräche führen Zusammenarbeit mit Erziehungsberatungs- und Fachdiensten
  • Anwenden von Lernmedien
  • Anwenden von Lehrmedien
  • Mediendidaktik
  • Medienentwicklung nach pädagogischen und didaktischen Grundsätzen
  • Lernberatung in Bildungsprozessen
  • Lerntherapien und Kooperation mit lerntherapeutischen Dienstleistungen
  • Umgang mit disziplinarischen Problemen
  • Bildungs- und Entwicklungsberatung

II. Planungsprozesse in der beruflichen Bildung

  • Feststellung von betrieblichem Lern- und Qualifizierungsbedarf
  • Betriebliche Ausbildungspläne und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Lernprozesse und Lernsituationen planen und modernisieren
  • Lernbausteine, Lernunterlagen und Lernsequenzen entwickeln
  • Unterschiedliche Lernorte, Ausbildungsverbünde koordinieren
  • Eignungsanforderungen feststellen
  • Jugendliche für Ausbildungsangebote interessieren
  • Eignungsdiagnostik
  • Methoden zur Bewertung von Lernleistungen
  • Entwickeln von Lernzielkontrollen und Prüfungsaufgaben
  • Gestalten von Prüfungssituationen
  • Bewerten von Lern- und Prüfungsleistungen
  • Konzepte für den Einsatz von Fachkräften entwickeln
  • Auswahl und Anleitung von Fachkräften für Lernbegleitaufgaben
  • Beratung bei Problemfällen
  • Qualitätssichernde Methoden, Bildungscontrolling
  • Bewertung beruflicher Bildungsprozesse

III. Berufspädagogisches Handeln

  • Projektarbeit

Grone Online Akademie

Ergänzend zum Unterricht bekommen Sie Zugang zur Grone Online Akademie. Hier können Sie vertiefendes Lehrmaterial einsehen sowie Lernerfolgskontrollen durchführen.

Abschluss

Die Prüfung gliedert sich in drei Prüfungsteile:

  • Lernprozesse und Lernbegleitung (wird schriftlich und mündlich durchgeführt)
  • Planungsprozesse in der beruflichen Bildung (wird schriftlich durchgeführt)
  • Berufspädagogisches Handeln (wird als Projektarbeit sowie durch eine Präsentation mit anschließendem Fachgespräch durchgeführt)

Die Prüfungsteile 1 und 2 enthalten aus einer komplexen Situationsbeschreibung abgeleitete Aufgabenstellungen.

Zulassungsvoraussetzungen (für die IHK-Prüfung)

Prüfung vor der Handelskammer Hamburg, Zulassungsvoraussetzungen (für die IHK-Prüfung):

  • einen Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis und
  • eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische
    Qualifikation nachweist.

Einzelheiten über Zulassungsvoraussetzungen und evtl. Ausnahmeregelungen klären Sie bitte mit der Handelskammer Hamburg
(Tel. 040 36138 -0).

Ausbildereignungsprüfung

Die abgelegte Ausbildereignungsprüfung muss bei der Anmeldung zur Prüfung nachgewiesen werden. Passende Angebote finden Sie unter „Unsere Fortbildungen“.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: