Gepr. Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)

Teilnahme in Präsenz oder im Live-Webinar - Berufsbegleitend

Was macht der Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen?

Das Gesundheits- und Sozialwesen ist weltweit einer der am stärksten wachsenden Wirtschafts- und Arbeitsmärkte. Fach- und Führungskräfte stehen vor vielen Herausforderungen, die gleichzeitig spannende Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten bieten.

Die erfolgreich abgeschlossene Prüfung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen ist einem Bachelor Abschluss gleichgesetzt.

Ihr Nutzen

Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen arbeiten in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheitswesens, beispielsweise in Krankenhäusern, Ärzte- und Gesundheitszentren, Heil- und
Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Rehabilitationszentren und Krankenkassen.
Sie sind Experten in der Organisation und Planung und in der Lage, eigenverantwortlich betriebs- und personalwirtschaftliche Aufgaben zu lösen. Je nach Größe der Einrichtung übernehmen sie die Leitung
eigener Funktionsbereiche.

Weitere Vorteile:

  • Befreiung vom schriftlichen Prüfungsteil des Ausbilderscheins, gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbildereignungsverordnung.
  • Hochschulzugangsberechtigung: (Fachwirte/Fachkaufleute mit Abschluss) wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.
  • Abschluss auf dem DQR-Niveau 6 (Bachelor Niveau)

Förderung

Wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie durch das Aufstiegs-BAföG (AFBG) gefördert werden.
Erkundigen Sie sich bitte bei der Handwerkskammer Hamburg (Tel. 040 35 905 -389) oder der zuständigen BAföG-Stelle Ihres Bundeslandes (www.aufstiegs-bafoeg.de)

  • Einkommensunabhängig
  • Lehrgangs- & Prüfungsgebühren
  • 50 % Zuschuss
  • Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
  • also insgesamt bis zu 75 % Förderung möglich

Beispielrechnung

Lehrgangskosten3.960,00 €
Prüfungsgebühren+550,00 €
 4.510,00 €
Zuschuss 50%– 2.255,00 €
Teilnehmerkosten2.255,00 €
Darlehenserlass bei Bestehen 50%– 1.127,50 €
Tatsächliche Teilnehmerkosten1.127,50
Zusätzliche Förderung nach bestandener Prüfung in Hamburg: Meisterprämie 
Tatsächliche Teilnehmerkosten1.127,50 €
Meisterprämie– 1.000,00 €
Eigene Investition127,50

Information und Beratung

Birgit Friedrichs
b.friedrichs@grone.de

Telefonische Erstberatung
Telefon 040 23703-400

Kursbeginn:

03.04.2025 – 16.10.2026
Kursdauer: 18 Monate
Unterrichtszeiten:
Donnerstags 18:00 – 21:15 Uhr
einige Samstage 08:00 – 15:00 Uhr

2 Vollzeitwochen (davon eine Woche als Bildungsurlaub anerkannt)

Kosten

€ 3.950,00 oder bei Ratenzahlung 3.960,00 (18 Raten á € 220,00)
zzgl. € 550,00 Prüfungsgebühr
(der Betrag ist direkt an die Handelskammer zu zahlen)

Perfekt vorbereitet

Wir bieten als Einstieg in den Bereich des Rechnungswesens einen Basis-Kurs an:

Grundkompetenzen für Fachwirte: Rechnungswesen

Seminarinhalte

  • Ökonomische Prozesse des Gesundheitsund Sozialwesens
  • Volkswirtschaftliche Zusammenhänge und soziale Auswirkungen
  • Gesundheits- und Sozialpolitik im nationalen und europäischen Kontext
  • Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen im Gesundheits- und Sozialwesen
  • Entwickeln, Planen, Umsetzen und Evaluieren von betrieblichen Zielen
  • Beurteilen von komplexen betrieblichen Zusammenhängen sowie Entwickeln und Umsetzen strategischer Handlungsmöglichkeiten
  • Gestalten und Optimieren von Prozessen
  • Anwenden von Organisationstechniken
  • Steuern betrieblicher Veränderungsprozesse
  • Ermitteln und Festlegen von Qualitätszielen
  • Qualitätsmanagementmethoden und -techniken
  • Bewerten von Prozessdaten sowie Ermitteln von Qualitätsindikatoren
  • Risikomanagement
  • Methoden des Zeit- und Selbstmanagements
  • Interdisziplinäre Kooperationsbeziehungen
  • Kommunikation und multiprofessionelle Teamarbeit
  • Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten und Projektgruppen
  • Vorbereiten und koordinieren von Jahresabschlussarbeiten
  • Finanzierungssysteme im Gesundheits- und Sozialwesen
  • Durchführen von Kosten- und Leistungsrechnung
  • Einsatz von Controllinginstrumenten
  • Ermitteln, Auswerten und Beurteilen von betrieblichen Kennzahlen
  • Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung
  • Planen, Beschaffen, Auswählen und Einsetzen von Personal
  • Durchführen von Personalmaßnahmen
  • Planen und Durchführen der Ausbildung
  • Anleiten, Fördern und Entwickeln von Mitarbeitern, Auszubildenden und Teams
  • Personalentwicklungspotentiale und -ziele
  • Konfliktmanagement
  • Durchführung von Marketinganalysen
  • Formulieren von Marketingzielen
  • Planen und Entwickeln von Marketingkonzepten
  • Marketing-, Sponsoring- und Fundraising-Maßnahmen
  • Sozialmarketing
  • Maßnahmen im Gesundheits-Marketing

Grone Online Akademie

Ergänzend zum Unterricht bekommen Sie Zugang zur Grone OnlineAkademie.
Hier können Sie vertiefendes Lehrmaterial einsehen sowie Lernerfolgskontrollen durchführen.

Abschluss

  • Handelskammerprüfung

Zulassungsvoraussetzungen (für die IHK-Prüfung)

  • Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte  mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • ein mit Erfolg abgeschlossenes Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in §1 Absatz 2 (Verordnung über die Prüfung) genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.
Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Art glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Einzelheiten über Zulassungsvoraussetzungen und evtl. Ausnahmeregelungen klären Sie bitte mit der Handelskammer Hamburg.
(040 36138 -0)

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: