Teilqualifikationen Fachlagerist*in (IHK) PLUS

Welche beruflichen Aufgaben erwarten Sie als Fachlagerist*in?

Teilqualifikationen (TQ) bieten Erwachsenen über 25 Jahren die Chance, schrittweise berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben und am Ende einen Berufsabschluss nachzuholen.  Die TQs für den Ausbildungsberuf des Fachlageristen sind aus dem anerkannten Ausbildungsberuf abgeleitet und werden bundesein- heitlich angeboten.

Teilqualifikationen  schaffen eine Win-Win-Situation: für An- und Ungelernte sind sie eine Brücke zum Erwerb eines Berufsabschlus- ses, Unternehmen gewinnen neue Fachkräfte.

Kosten und Förderung

Die Teilqualifizierung  wird bei entsprechenden Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert.  Fragen Sie gern Ihre dortigen Ansprechpartner.

Zeitliche Abfolge:

Die Bausteine orientieren sich an den typischen Funktionen der Lagerlogistik. Die Bausteine 1, 2 und 3 sind so konzipiert, dass sie sich als Einstiegsoptionen eignen. Der Baustein Nr. 4 setzt die Bausteine Nr. 2 und Nr. 3 voraus.

Dem Baustein 5 ist eine Prüfungsvorbereitungszeit angegliedert, die auf die Externenprüfung zur/m Fachlagerist*in IHK vorbereitet.

Aus diesem Grund wird folgende Reihenfolge bei der Vermittlung der Bausteine vorgeschlagen.

Prüfung (Externenprüfung)

Als Berufspraktiker mit längerer einschlägiger Berufserfahrung in einem IHK-Beruf besteht die Möglichkeit, als sogenannter „Externer“ zu einer IHK-Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Andere Abschlüsse oder Berufserfahrungen im Ausland können dabei berücksichtigt werden.

Die bei Bildungsträgern und Unternehmen absolvierten TQs können bei der Zulassung Externer zur Abschlussprüfung ein Teil des Nachweises der beruflichen Handlungsfähigkeit,  neben der einschlägigen Erfahrung in einem IHK- Beruf, sein. Andere Abschlüsse oder Berufserfahrungen im Ausland können da- bei berücksichtigt werden.

Die Zulassungsentscheidung zur Externenprüfung erfolgt stets im jeweiligen Einzelfall.

Information und Beratung

Birgit Friedrichs
b.friedrichs@grone.de

Telefonische Erstberatung
Telefon 040 23703-400

Kursbeginn und Dauer:

TQ 1: Wareneingang
Zeitraum: noch kein Termin festgesetzt
(insgesamt 16 Wochen)
davon 10 Wochen Theorie beim Bildungsträger
und 6 Wochen Praxis im Unternehmen

TQ 2: Innerbetrieblicher Transport
Zeitraum: 20.01.2025 – 28.05.2025
(insgesamt 18 Wochen)
davon 12 Wochen Theorie beim Bildungsträger
und 6 Wochen Praxis im Unternehmen, inkl. Lernförderung

TQ 3: Lagerung von Gütern
Zeitraum: noch kein Termin festgesetzt
(insgesamt 24 Wochen)
davon 16 Wochen Theorie beim Bildungsträger
und 8 Wochen Praxis im Unternehmen

TQ 4: Kommissionierung
Zeitraum: 24.03.2025 – 04.07.2025
(insgesamt 9 Wochen)
davon 6 Wochen Theorie beim Bildungsträger
und 3 Wochen Praxis im Unternehmen

TQ 5: Versand
Zeitraum: noch kein Termin festgesetzt
(insgesamt 16 Wochen)
davon 10 Wochen Theorie beim Bildungsträger
und 6 Wochen Praxis im Unternehmen

Inhalte der Teilqualifizierungen

  • Der Wareneingang und dessen innerbetriebliche Umsetzung in zu erledigende Einzelaufgaben mit Bezug zu Beschaffungs-, Lagerungs- und Prozessen des innerbetrieblichen Transportes ist eine wesentliche Funktion in der Lagerlogistik und in der arbeitsteiligen Lagerlogistik ein Erwerbsberufsfeld. Die Qualifikation dafür umfasst Kompetenzen für alle operativen Arbeiten zur Gewährleistung des Güter- und Informationsflusses.
  • Im innerbetrieblichen Materialfluss ist der Transport zu organisieren/zu planen und auszuführen. Anhand der Kundenanforderungen, der betrieblichen Abläufe und Anforderungen an den logistischen Prozess sowie anhand der Gütereigenschaften sind die entsprechenden Fördermittel und -hilfsmittel auszuwählen und einzusetzen.

  • Die Lagerung von Gütern ist eine wesentliche Funktion der Lagerlogistik. Sie betrifft die qualitätssichernde Ein-, Um- und Auslagerung von Gütern nach betrieblichen und gesetzlichen Vorgaben. Dabei müssen alle geforderten Tätigkeiten des Informations- und Materialflusses innerhalb des Lagerungsprozesses beherrscht werden. Arbeits- und Fördermittel sind unter Beachtung des Gesundheits- und Umweltschutzes sowie der einschlägigen Vorschriften des BG einzusetzen: Informations- und Kommunikationsmittel sind sachgerecht und unter Beachtung der Schnittstellen zur Lagerung anzuwenden.

Abschluss

  • TQ-Zertifikat durch die  Handelskammer

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